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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und Datenschutzerklärung der Firma JK Medien GbR Jakob Kistner & Tim Tscheuschner


§ 1 Allgemeines

Diese allgemeine Geschäftsbedingung (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlagen und Bestandteile aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma JK Medien GbR, (nachfolgend JK Medien genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Mieter genannt), welche die Anmietung von Gegenständen und hiermit zusammenhängende die Sach- und Dienstleistungen von JK Medien zum Gegenstand haben.


Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters haben keine Gültigkeit.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(a) Die Angebote von JK Medien sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter, sowie die Auftragsbestätigung durch JK Medien bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.


(b) Die entsprechende Auftragserteilung des Mieters ist ein bindendes Angebot. JK Medien kann dieses Angebot bis kurz vor Mietbeginn, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Auftragserteilung schriftlich annehmen.


§ 3 Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Termin der Abholung der Mietgegenstände aus dem Lager von JK Medien (Mietbeginn) und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager von JK Medien ; auch wenn der Transport durch JK Medien erfolgt ist, ist der Abgang vom Lager bzw. die Wiederanlieferung am Lager für Mietbeginn und Mietende maßgeblich. Zur Mietzeit zählen also auch Tage an denen die Mietgegenstände abgeholt / von JK Medien angeliefert und zurückgegeben / von JK Medien abgeholt werden, also auch angebrochene Tage.


Nicht zurückgebrachte Anlagen werden zu einem erhöhten Anfahrtsgeld abgeholt. Der Betrag richtet sich nach Weg und Aufwand, beträgt jedoch mindestens 25,00 EUR.
Bei unvollständiger Rückgabe wird der Mietvertrag für die ausstehenden oder unvollständigen Geräte bis zur vollständigen Rückgabe verlängert. Es gelten die regulären Preise laut Preisliste. Kleinteile wie Haken, Adapterstecker, Klebebänder und Anschlusskabel werden sofort als Verlust berechnet.


Entsteht JK Medien eine Schadenersatzforderung oder ein Verdienstausfall, weil die nicht zurück gegebenen Geräte zu einem neuen Auftrag gemietet wurden, übernimmt der Vormieter die entstehenden Kosten.


Bei Abholung ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.


§ 4 Mietpreis

Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Preise in der Form § 2 Absatz 1 wirksam vereinbart worden sind, gelten für die Überlassung der Mietgegenstände die Preise der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste in Verbindung mit der Zeit-Mengen-Staffelung. Die Preise verstehen sich als Abholpreise ab Lager 75394 Oberreichenbach, Württ.


§ 5 Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferung, Montage und die Betreuung durch Fachpersonal erfolgt gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung, für deren wirksamen Abschluss und Inhalt § 2 Absatz 1 ebenfalls Anwendung findet. Sofern die Höhe des Entgeltes nicht gesondert vereinbart wurde, ist JK Medien berechtigt, die Zahlung eines angemessene Entgelt zu verlangen. Zusatzaufträge werden mit einem Nachtragsangebot zu den von uns üblichen Preisen für Material und Stundenlöhnen berechnet. Vor Beginn der Zusatzdienstleistung muss vom Auftraggeber ein Nachtragsangebot unterschrieben werden.


§ 6 Stornierung durch den Mieter

Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt 25 % des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 30 Tage vor Mietbeginn storniert wird. 50% des vereinbarten Mietpreises, wenn danach spätestens 10 Tage vor Mietbeginn storniert wird und 80 % des vereinbarten Mietpreises, wenn danach spätestens 3 Tage vor Mietbeginn storniert wird. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei JK Medien maßgeblich. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch hinsichtlich solcher Vergütungen oder Vergütungsanteile, die für zusätzliche Leistungen i. S. v. § 5 vereinbart worden sind, sofern der Mieter nicht nachweist, das JK Medien ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich geringer als der entsprechende auf die Vergütung entfallende Abstandsbetrag ist.


Der Mieter trägt bei der Durchführung seiner Veranstaltung das alleinige wirtschaftliche und finanzielle Risiko. JK Medien kann nicht dazu veranlasst werden, wegen Misserfolg der Veranstaltung von Teilen der Forderungen ab zu sehen oder die Preise zu senken.


§ 7 Zahlung

(a) Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Zahlungsmodalitäten in der Form des § 2 Absatz 1 wirksam vereinbart worden sind, ist die gesamte Vergütung ohne Abzüge / Skonti (spätestens) zum vereinbarten Mietbeginn fällig (Vorauskasse). JK Medien ist zur Gebrauchsüberlassung nur Zug um Zug gegen vollständige Zahlung der Vergütung verpflichtet.


(b) Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es (insbesondere auch im unbaren Zahlungsverkehr) nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an.


(c) Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte des Mieters sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Mieters nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.


(d) Die Vergütung und alle weiteren Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sind während des Verzuges in der Zeit bis zum 31.12.2001 mit 4% p. a. über den jeweiligen Basissatz gemäß § 1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz, in der Zeit ab dem 31.12.2001 mit 4 % p. a. über dem Satz des dem Diskontsatz der Bundesbank entsprechenden währungspolitischen Instrument der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.


§ 8 Gebrauchsüberlassung und Gewährleistung

(a) JK Medien verpflichtet sich, die Mietsache in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit zu überlassen. Die Abholung kann nur während der Geschäftszeiten erfolgen.


(b) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen JK Medien unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Untersuchung und/oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche von JK Medien nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche nach § 537 BGB geltend zu machen oder nach § 542 BGB zu kündigen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu verlangen.


(c) Liegt ein nach Absatz 2 angezeigter anfänglicher Mangel der Mietgegenstände vor, so ist JK Medien nach eigener Wahl zum Austausch / Nachlieferung oder zur Reparatur berechtigt. Ist JK Medien zur Vervollständigung / zur Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig in der Lage, kann der Mieter in Ansehung der einzelnen mangelhaften / fehlenden Mietgegenstände eine angemessene Minderung des Mietpreises verlangen. Wahlweise kann der Mieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 542 BGB kündigen. Sind mehrere Gegenstände vermietet, kann die Kündigung des gesamten Vertrages wegen der Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur erfolgen, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die Mängel die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigen. Jegliches Mitverschulden des Mieters an der Störung schließt das Kündigungsrecht aus.


(d) Der Mieter ist nicht berechtigt, Veränderungen, Justierungen oder Reparaturen an den Mietgeräten vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, es sei denn er verfügt über die schriftliche Genehmigung des Vermieters. Ausgenommen hiervon ist die ordnungsmäßige Bedienung der Geräte.


(e) Werden Geräte, hinsichtlich derer JK Medien die zusätzliche Verpflichtung vom Fachpersonal anbietet und empfiehlt, weil diese Geräte technisch aufwendig sind oder schwierig zu bedienen sind, vom Mieter dennoch ohne Fachpersonal von JK Medien angemietet, haftet JK Medien für Funktionsstörungen nur, wenn der Mieter nachweist, dass für die Mängel kein Bedienungsfehler ursächlich oder mit ursächlich ist.


(f) Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche des Mieters, insbesondere für verschuldensunabhängige Schadenersatzabhängige wegen Nichterfüllung (§ 538 BGB) und Mängel, die im Laufe der Mietzeit unter der Obhut des Mieters entstehen, ausgeschlossen. Unabhängig hiervon hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu machen, wenn ein Mangel entsteht oder Vorkehrungen zum Schutz der Sache gegen nicht vorhergesehene Gefahren erforderlich werden (§ 545 BGB).


(g) Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigung rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch JK Medien erfolgt, hat der Mieter JK Medien vor Beginn der Arbeiten auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Für die Genehmigungsfähigkeit des vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände übernimmt JK Medien keine Gewähr.


(g) JK Medien behält sich vor Mietgegenstände zur Standortermittlung dieser mit GPS Ortungsgeräten zu versehen.


§ 9 Vermietbedingungen von mobilen Bühnen/Tribünen und Zubehör

(a) VA-Ort: Bei unserer Kalkulation gehen wir von nachfolgender Bausituation aus: befestigter Untergrund (Beton, Asphalt, Stein). Gefälle bzw. Unebenheiten sind vorher bekannt zu geben.
Der Auftraggeber verpflichtet sich oder eine eingewiesene Person bei Aufbau / Eintreffen der Bühne dabei zu sein oder einen genauen Lageplan für die Bühne vor Aufbaubeginn mitzugeben. Geschieht dies nicht und die Bühne wird nicht zum Aufbauzeitpunkt eingewiesen, trägt im Falle eines Umbaus (neuer Aufbau) oder ggf. für entstandene Wartezeiten, der Kunde die entstandenen Folgekosten.


(b) Haftung: Nach Übergabe (Abschluss des Aufbaus bis zum Beginn des Abbaus) haftet der Mieter in vollem Umfang für das gemietete Equipment. Die Haftung des Mieters bezieht sich auf sämtliche Gefahren und Ursachen für Beschädigungen und/oder Verlust. Die Haftung erfolgt bei Verlust oder Totalschaden in Höhe des Neuwertes. Bei Teilschäden in Höhe der Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffungskosten, jeweils zzgl. Beschaffungskosten und Nutzungsausfall bzw. Fremdbeschaffung (Anmietung) bis zur endgültigen Ersatzbeschaffung.


(c) Versicherung: Zur Minderung des Risikos der Haftung empfehlen wir dem Mieter bzw. Veranstalter zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung gegen Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Sturm und sonstiger Gefahren. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters übernimmt JK Medien die Versicherung gegen Berechnung der Kosten.


(d) Sturm/Wind: Der Mieter sorgt während seiner Haftungsdauer für die Sturm- und Windsicherung der gemieteten Sachen und führt diese wie in der statischen Berechnung der Bühne gefordert durch.


(e) Behörden: Der Mieter sorgt eigenständig für sämtliche Genehmigungen, Gestattungen, Konzessionen und Zulassungen.


(f) Strom: Der Mieter sorgt für eine ordnungsgemäße Erdung und Verstromung der Aufbauten durch einen Elektromeister.


(g) Bauabnahme: Bühnen mit einer Gesamthöhe von über fünf Meter müssen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde als sogenannter fliegender Baut angezeigt werden. Der Mieter verpflichtet sich diese Meldung der zuständigen Behörde zu melden und im Falle einer Gebrauchsabnahme durch diese als zuständiger Ansprechpartner vor Ort zu sein sowie die Kosten für diese Gebrauchsabnahme zu tragen. Auf ausdrücklichen Wunsch kann JK Medien diese Abwicklung gegen Berechnung der Kosten übernehmen. JK Medien verpflichtet sich ein gültiges Baubuch der Bühne zur verfügung zu stellen. Erfolgt der Aufbau durch JK Medien geschiet dies exakt nach den Anfoderungen des Baubuches.




§ 10 Schadenersatz

Sämtliche Schadensersatzansprüche des Mieters (auch für zusätzliche Leistungen, insbesondere auch Transport und Montage) sind ausgeschlossen, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung; der Haftausschluss gilt auch für jegliche Art von Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Ausgenommen vom vorstehenden Haftausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von JK Medien beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von JK Medien ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten von JK Medien . Des Weiteren übernimmt JK Medien keine Haftung für Immissionsschäden (Hörschäden, Sehschäden oder ähnliches).


§ 11 Verpflichtung zum Haftungsausschluss zugunsten von JK Medien

Der Mieter verpflichtet sich, die vorstehende Bestimmung seinerseits in Verträgen mit Dritten, insbesondere Künstlern, Sportlern oder Zuschauern etc., zugunsten von JK Medien zu vereinbaren, sofern er selbst einen vergleichbaren Haftungsausschuss vereinbart hat oder er einen Haftungsausschuss zugunsten von JK Medien ohne unzumutbare wirtschaftliche Nachteile vereinbaren konnte. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er JK Medien von vorstehenden Schadenersatzansprüchen Dritten freizuhalten, soweit JK Medien Dritten nicht wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens haftet.


Die Wahrung der GEMA-Rechte ist Aufgabe des Veranstalters.


§ 12 Pflichten des Mieters Während der Mietzeit

(a) Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist zur Instandhaltung der Mietgegenstände auf seine Kosten verpflichtet. JK Medien ist während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.


(b) Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich vom fachkundigen Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Richtlinien des Verbandes deutscher Elektroingenieure (VDE), zu sorgen.


(c) Der Mieter hat für eine störungsfreie und ausreichend dimensionierte Stromversorgung zu Nutzung der Mietanlage Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen in Folge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -Schwankungen hat der Mieter einzustehen; dies gilt unabhängig von seinem Verschulden. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinzubehör, hat der Mieter den Neuwert zu erstatten.


§ 13 Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, das allein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist JK Medien auf Verlangen nachzuweisen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters übernimmt JK Medien die Versicherung gegen Berechnung der Kosten.


§ 14 Rechte Dritter

Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, in Anspruchnahmen, Pfandrechten und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten (insbesondere auch Kosten der Rechtsverfolgung), die zur Abwehr derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.


§ 15 Kündigung des Vertrages

(a) Unbeschadet der im § 6 getroffenen Bestimmungen kann der Vertrag von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn von

 JK Medien zusätzliche Leistungen zu erbringen sind.


(b) JK Medien ist zu fristlosen Kündigungen berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet wird.


(c) Der Verstoß gegen die Bestimmungen im § 12 Absatz 2 gilt als vertragswidriger Gebrauch und berechtigt JK Medien zur fristlosen Kündigung des gesamten Vertrages, ohne das es einer Abmahnung bedarf.


§ 16 Rückgabe der Mietgegenstände

(a) Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeiten erfolgen.


(b) Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte vollständig, im sauberen einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. JK Medien behält sich die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände nach der Entgegennahme vor. Die rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.


(c) Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies jedoch nicht möglich, so hat der Mieter JK Medien hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, hat der Mieter die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. JK Medien bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden vorbehalten. Die Vergütung pro Tag ist ggf. zu ermitteln, indem der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird.


§ 17 Gewährleistung / Garantie
Bei Verkauf verweist JK Medien auf die Hersteller-Garantie und deren Bestimmungen. Geräte sind – sofern nicht anders vereinbart – beim Hersteller zur Garantie anzumelden. JK Medien ist nicht verpflichtet eine Garantieabwicklung für den Kunden vorzunehmen. Sollte der Kunde eine Garantieabwicklung wünschen, kann dies kostenpflichtig angeboten werden. Für Geschäftskunden: Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um einen gebrauchten Artikel, so erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Garantie. Bei Neugeräten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für Verbraucher: es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 
§ 18 Eigentumsvorbehalt
Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum der Firma JK Medien


§ 19 Widerrufsrecht bei Kauf für Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns


JK Medien GbR
Jakob Kistner & Tim Tscheuschner
Calwerstraße 6
75394 Oberreichenbach
info@jkmedien.com


mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Das Widerrufsrecht im Fernabsatz besteht nicht:
Bei Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Bei Lieferung von versigelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung oder Verpackung nach der Lieferung entfernt wurde.
Bei Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung oder Verpackung nach der Lieferung entfernt wurde.


§ 20 Datenschutz

(a) Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.


(b) Die Mieter erklären sich einverstanden, dass die für den Geschäftsverkehr und die Auftragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.


(c) JK Medien trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Rechnungs.-/Lieferanschrift, ggf. hinterlegte Rufnummer und Emailadresse) nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies für die folgenden Punkte erforderlich ist und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist: zur vertragsgemäßen Leistungserbringung, zum Zweck der Vertragsdurchführung, für die Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten, zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen


(d) JK Medien wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten (z.B. Warentransport einschließlich der Sendungsverfolgung) erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.


(e) Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Vertragsdurchführung, Informierung oder Aufrechterhaltung der Kundenbeziehung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestimmen längere Zeiträume.


(f) Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.
Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Mieter an folgende Adresse wenden:
JK Medien GbR, Jakob Kistner & Tim Tscheuschner, Calwerstraße 6, 75394 Oberreichenbach, info@jkmedien.com


§ 21 Schriftform

Sofern nach diesen Bedingungen Schriftform vereinbart worden ist, wird diese auch durch Übermittlung durch Fernkopie (Telefax) bewahrt.


§ 22 Schlussbestimmungen

(a) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen JK Medien und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.


(b) Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenen Streitigkeiten ist 75365 Calw.


(c) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwellen am nächsten kommt.


(d) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


 

 
 
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